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Jagd auf Katzen

Wer möchte, dass der Kater oder die Katze so wenig Gefahren wie möglich ausgesetzt ist und lange lebt, wählt oft die Haltung in der Wohnung. In der Wohnstube, die Katzen gerecht um- und ausgebaut worden ist fühlen sich viele Katzen und Kater aufgrund der gleichbleibenden Temperaturen sehr wohl. Ein gelegentlicher Freigang kann zum Beispiel begrenzt im eigenen Garten, der eingezäunt ist, gewährt werden. Wer seiner abenteuerfreudigen Katzen oder dem bewegungsliebenden Kater viel mehr Freiraum gewähren will, muss eine Vielzahl an möglichen Risiken, wie zum Beispiel plötzlich anfahrenden Autos unter denen sich das Haustier eine Weile ausgeruht hat, beißenden Hunde oder sogar Jäger mit einkalkulieren und intensiv prüfen, ob er die eigene Hauskatze oder den Hauskater solchen vermeidbaren Gefahren aussetzen will. Es gibt je nach Bundesland durchaus Jäger, die freilaufende Kater und Katzen in bestimmten Situationen einfach töten, weil sie um den Artenschutz besorgt sind.

Freigänger lassen sich schwer kontrollieren

Katzen und Kater, die als Freigänger unterwegs sind, streifen unkontrolliert durch die Felder und Wälder, sodass manch Jäger denkt, es handelt sich um verwilderte Tiere, die zum Beispiel den Bestand an Vögeln gefährden können. Der Deutsche Tierschutzbund schätzt, dass bis zu zwei Millionen Katzen und Kater Freigang haben und es hängt von Bundesland ab, ob die Jäger solche Freigänger abschießen dürfen. Das Landesjagdgesetz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, nach Möglichkeit sollte der Abschuss von freilaufenden Katzen und Katern vermieden werden. Eine andere Variante sind Lebensfallen, die dazu führen, dass die heimische Hauskatze oder der Hauskater plötzlich im Tierheim landen. Für die Aufnahme der Katzen und Kater entstehen Kosten und zusätzlicher Stress in der fremden Umgebung, die Stubenkatze oder der Stubenkater spielt in der Zeit auf dem Katzenbaum und bliebt von solchen Engriffen verschont.

Haustierbesitzer haben eine Verantwortung

Jeder Haustierbesitzer, der sich eine Katze oder einen Kater anschafft, hat die Aufgabe, die Gesundheit des Haustieres zu schützen. Bei bis zu zwei Millionen freilebender Katzen und Kater stellt sich jeder Tierfreund die Frage, ob die Gesundheit bei einem unkontrollierten und unbegrenzten Freigang nicht zu stark gefährdet wird. Revierkämpfe können zu schweren Verletzungen führen und Jäger sehen in verwilderten Katzen und Katern keinen Unterschied zu den Freigängern, die abends in die Wohnstube zurückkehren. Natürlich ist das noch lange kein Grund, die Freigänger einfach abzuschießen, aber in vielen Bundesländern gibt es keine Meldepflicht über die Anzahl der abgeschossenen Tiere, zu viele Jäger machen aus der Katze und dem Kater einen Vogelkiller. Dabei leben die Tiere nur den eigenen Jagdtrieb aus, eine Haltung in der Wohnung mit einem begrenzten Freilauf im Garten reicht meistens völlig aus und schützt nicht nur die Vogelwelt, sondern auch die Katzen und Kater vor dem Jagdinstinkt der Jäger.

Wenn sich die Katze oder der Kater zwischen 200 und 500 Meter von einem Haus entfernt aufhält, zählt das Haustier je nach Bundesland bereits zu den wildernden Katzen und Katern. Mit dem Freigang, der angeblich die Freiheit bringen soll, wird das geliebte Haustier stattdessen zum Freiwild, dass unter gewissen Umständen je nach Bundesland ins Visier des Jägers gerät, um zum Beispiel den Bestand an bodenbrütenden Vögeln wie Rotkehlchen nicht zu gefährden. Der Kompromiss zwischen Jägern und Katzenfreunden kann zum Beispiel aus einer gepflegten Haltung in der Wohnung mit den Katzenfreundlichen Accessoires wie Kratzbäumen, sprudelnden Trinkquellen und sauberen Futterplätzen sowie einem begrenzten Freilauf im Garten.


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